2007: Neue Zeitrechnung für offenlegungspflichtige Unternehmen
Mit dem Jahr 2007 bricht für Unternehmensveröffentlichungen das Internetzeitalter an: Alle veröffentlichungspflichtigen Informationen sind künftig bequem über das Internet unter www.unternehmensregister.de abrufbar. Die Änderung geht auf die europäische Publizitätsrichtlinie aus dem Jahr 2003 zurück, die nun mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Vereinfachter Zugang zu sensiblen Daten
Durch den erleichterten Zugang zu Jahresabschlussdaten sind negative Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen zu befürchten. Die zu veröffentlichenden Daten geben Lieferanten, Kunden und Konkurrenten Einblicke in die Kalkulation, in Handelsspannen.
Umfang und Form der einzureichenden Daten
Am Umfang der einzureichenden Daten hat sich nichts geändert. D. h., kleine Gesellschaften können weiterhin von der Erleichterung nach § 326 HGB Gebrauch machen und müssen nur Bilanz und Anhang einreichen.
Für die Form schreibt das EHUG die elektronische Form vor. Unterlagen sind in den Formaten Word, rtf, Excel oder xml zulässig. Das bekannte PDF-Format ist nicht zulässig.
Ignorieren der Offenlegungspflicht wird nun von Amts wegen verfolgt
Bisher haben viele Unternehmen die Offenlegungspflicht Ihrer Abschlüsse schlicht ignoriert (Untersuchungen für das Jahr 2002 gehen von 95% aus). Dies war nach bisheriger Rechtslage weitgehend folgenlos. Der elektronische Bundesanzeiger ist nunmehr verpflichtet, von sich aus die Veröffentlichung zu überwachen. Ordnungsgelder bis zu 25.000 EUR sind für Verstösse vorgesehen.
Selbst wenn die Einreichung innerhalb der 6-Wochen-Frist nachgeholt wird, bleiben wenigstens die Verfahrenskosten von 50 EUR übrig. Das Ordnungsgeldverfahren kann bei Nichtbefolgung mehrfach durchgeführt werden.
Ab wann und für wen gelten die Neuerungen?
Für laufende Mitteilungen wie Änderung der GMBH-Gesellschafterliste, Satzungsänderungen, u.ä. gelten die Neuregelungen ab 1.1.2007. Für Jahresabschlüsse gelten die Neuregelungen erstmals für 2006 begonnene Geschäftsjahre.
Den Vorschriften unterliegen alle Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Ebenso Genossenschaften. Außerdem Personengesellschaften ohne natürliche Personen als persönlich haftende Gesellschafter wie die GmbH & Co KG. Und natürlich auch dem Publizitätsgesetz unterliegende (Groß-) Unternehmen, - das können auch Einzelkaufleute sein.
Im Ergebnis wird es einfacher, neue Geschäftspartner zu beurteilen aufgrund des vereinfachten Informationszugangs. Andererseits werden betroffene Unternehmen künftig mehr preisgeben müssen als sie in der Vergangenheit bereit waren zu veröffentlichen.
