Die Steuererklärung 2005 ist gerade gemacht, die Erklärung 2006 steht vor der Tür. Arbeitszimmer, Kinderbetreuung, Entfernungskilometer, Abgeltungssteuer…Das Jahressteuergesetz 2007 gerade verabschiedet, die Unternehmenssteuerreform 2008 vor der Tür, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge avisiert und das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm schon fast vergessen. Da scheint es erforderlich zu sortieren, was ab 2006 gilt, was 2007 und was erst später gelten soll.
Ausgewählte steuerliche Neuerungen, die ab 2006 gelten
Die Eigenheimzulage wurde für Bauanträge ab 1.1.2006 abgeschafft.
Die Verlustverrechnungsmöglichkeiten für Fonds wurden Ende 2005 (10.11.2005) erheblich verschärft.
Die Freibeträge für Abfindungen wurden ersatzlos gestrichen und gelten nur noch für vor 2006 vereinbarte Abfindungen, auch wenn diese erst 2006/2007 ausgezahlt werden. Die Vergünstigung der „Fünftelregelung“ blieb erhalten.
Die degressive Abschreibung auf neue Mietwohngebäude wurde für Bauanträge ab 01.01.2006 abgeschafft.
Der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten wurde abgeschafft. Alle Steuerberatungskosten, die mit Einkünften zusammenhängen bleiben abziehbar (selbstständige/nichtselbstständige Tätigkeit, Renten, Vermietung, Kapitaleinkünfte).
Die begrenzte Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen ist ab 2006 entfallen.
Kinderbetreuungskosten sind für Kinder bis 14 Jahre bis zu 4.000 EUR je Kind und Jahr abziehbar. Absetzbar sind 2/3 der Aufwendungen. Eine Rechnung oder ein Vertrag und unbare Zahlung sind Voraussetzungen. Für Alleinverdiener beschränkt sich die Abziehbarkeit auf ein Kindesalter von
3-6 Jahren, es sei denn es tritt Behinderung, Krankheit oder Ausbildung des Steuerpflichtigen hinzu.
Handwerkerleistungen sind neu abziehbar von Eigentümern und Mietern. Es sind 20% der Arbeitskosten abziehbar, maximal 600 EUR (entspricht bei 20% 3.000 EUR Kosten). Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld, also 1:1 und ist damit höher einzuschätzen wie eine reine Abzugsfähigkeit vom Einkommen, die sich nur mit dem persönlichen Steuersatz auswirkt. Die Förderung ist auch möglich neben der ähnlich ausgestalteten haushaltsnahen Dienstleistung, die es seither schon gab. Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind beide Vergünstigungen nebeneinander möglich. Es sind also insgesamt 1.200 EUR abziehbar.
Im betrieblichen Bereich ist die Erhöhung der degressiven Afa von max. 20% auf 30%, jedoch höchstens das 3-fache der linearen Afa erwähnenswert.
Im Umsatzsteuerbereich wurde die Möglichkeit der Ist-Versteuerung auf Umsatzgrößen bis 250 TEUR verdoppelt.
Für PKWs mit 10% bis 50% betrieblicher Nutzung wurde die Anwendung der 1%-Regelung abgeschafft.
Ausgewählte Änderungen, die erst ab 2007 gelten
Abzugsbeschränkung bei Arbeitszimmerkosten
Beschränkung der Entfernungspauschale auf Fernpendler ab dem 21. Kilometer
Absenkung des Sparerfreibetrags
Senkung der Bezugsdauer von Kindergeld auf das 25. Lebensjahr.
Anhebung des Spitzensteuersatzes um 3% im Rahmen der „Reichensteuer“
Ausgewählte Änderungen, die erst ab 2009 gelten sollen
Abgeltungssteuer von 25% (zzgl. Zuschlagssteuern) für Kapitaleinkünfte
Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens zugunsten eines Teileinkünfteverfahrens