April 2006
Peter Wissing Steuerberater | | 
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Einkommensteuer und Formular Anlage R

Mit den im Jahr 2006 für das Jahr 2005 zu erstellenden Einkommensteuererklärungen werden sich die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes erstmals deutlich zeigen. Das Bundesfinanzministerium in Berlin rechnet mit rund 1,3 Millionen Rentnerhaushalten, die nun eine zusätzliche Erklärung abgeben müssen. Dafür gibt es jetzt erstmals die zweiseitige "Anlage R", die von beiden Ehepartnern separat auszufüllen ist.
Renten steuerpflichtig
Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Nur einige Arten von Renten sind in vollem Umfang steuerfrei, vor allem
- Renten aus der
gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsrenten),
- Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten
sowie
- Wiedergutmachungsrenten.
Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Schmerzensgeldrenten gehören nicht zu den Einkünften.
Unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze
Ab 2005 wurde die Rentenbesteuerung neu geregelt. Danach unterteilt sich die Besteuerung in drei Gruppen:
- Leibrenten aus
den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen
und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu gehören auch Renten
aus eigenen kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, wenn die Laufzeit dieser
Versicherungen nach dem 31.12.2004 begonnen hat.
- Sonstige, vor
allem private – Leibrenten wie Erwerbsminderungsrenten, Berufsunfähigkeitsrenten,
aber auch Renten aus privaten Veräußerungsgeschäften;
- Leistungen aus
Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) und aus der kapitalgedeckten
betrieblichen Altersversorgung.
Anzugeben sind auch einmalige Leistungen, die z. B. als Sterbegeld oder als Abfindung von Kleinstrenten ausgezahlt werden.
Für die gesetzlichen Renten, die 2005 begonnen haben oder bereits länger laufen, ist jetzt ein Anteil von 50 % steuerpflichtig. Für diese Renten ergeben sich deutlich höhere Steuersätze als bisher. Bei den privaten Renten erfolgt die Besteuerung hingegen weiter nach dem Ertragsanteil. Da die Ertragsanteile mit dem Alterseinkünftegesetz abgesenkt wurden, könnte sich für diese Renten sogar eine Steuersenkung ergeben. "Die neue Rentenbesteuerung ist unheimlich kompliziert. Ohne fachliche Beratung kommt man da kaum zurecht", sagt Hans-Joachim Vanscheidt, Leiter der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler.
Bisher sorgten die niedrigen Sätze dafür, dass die geltenden Freibeträge in den meisten Fällen nicht überschritten wurden. Gemäß dem Alterseinkünftegesetz ist der steuerpflichtige Anteil für gesetzliche Renten nun mit 50 % deutlich erhöht. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, hat bis an sein Lebensende 50 % der Rente der Steuer zu unterwerfen, wer 2006 in den Ruhestand geht, muss 52 % versteuern. Bei dem Rentnerjahrgang 2007 sind es dann 54 %, bis 2040 eine 100 % ige Besteuerung der jeweils neuen Rentner erreicht ist. Wer 2005 also 20.000 Euro Renten bezogen hat, muss 10.000 Euro davon der Steuer unterwerfen.
Wer als Alleinstehender eine jährliche gesetzliche Rente bis zur Höhe von 19.000 Euro erhält und keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat, bleibt aber steuerlich weiter unbelastet, heißt es beim Bundesfinanzministerium. Die durchschnittliche Auszahlung aus der gesetzlichen Rente beträgt rund 1.000 Euro im Monat, die meisten Rentner bleiben also weiter steuerfrei.
Wenn aber der Ehepartner weiter berufstätig ist oder etwa zusätzliche Einnahmen aus Zins- oder Mieteinkünften anfallen, wird der Freibetrag schnell überschritten.
Werbungskosten sind nach den verschiedenen Kriterien aufzugliedern. Ohne nähere Angaben wird ein Pauschbetrag von 102 Euro vom Finanzamt berücksichtigt.