Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums will die neue Regierungskoalition eine ganze Reihe von Anpassungen im Bereich des Steuerrechts vornehmen. Diese Änderungen sollen noch im Dezember verabschiedet werden und ab dem Veranlagungszeitraum 2010 gelten.
Private Steuer
Der Grundfreibetrag erhöht sich um weitere 170 auf dann 8.004 EUR, und die Kurve der Steuertabelle wird abgeflacht, indem die übrigen Tarifeckwerte um 330 EUR angehoben werden. Damit greift der Spitzensteuersatz von 42 % erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 EUR und die so genannte Reichensteuer mit 45 % erst ab 250.730 EUR (bei Verheirateten jeweils das Doppelte).
Die Kinderfreibeträge werden ab 2010 von 6.024 EUR auf 7.008 EUR angehoben. Ebenfalls wird das Kindergeld ab dem 1.1.2010 um jeweils 20 EUR pro Kind erhöht.
Als Arbeitnehmer tätige Ehegatten können das neue Faktorverfahren mit den Steuerklassen IV/IV wählen. Dieser Faktor bestimmt sich nach dem Verhältnis der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer zur Summe der Lohnsteuer für jeden Ehegatten bei Steuerklasse IV und wird auf Antrag vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen. Das sollte bis zum 31.12.2009 geschehen, denn der Eintrag ab 2010 gilt als Wechsel der Lohnsteuerklasse, der von Ausnahmefällen abgesehen nur einmal im Jahr erfolgen kann (§ 39 Abs. 5 Satz 3 EStG). Zudem wirkt die Änderung der Steuerklassenkombination im laufenden Kalenderjahr erst ab dem folgenden Kalendermonat.
Unternehmen
Wieder eingeführt wird die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 EUR alternativ zum Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 EUR.
Die Einspeisevergütung für die 2009 sehr beliebte Installation von Photovoltaikanlagen sinkt für Anlagen bis 30 kWp von 0,4301 EUR auf 0,3957 EUR pro kWh Solarstrom.
Verlustüberträge für stille Beteiligungen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Umgliederungen im Konzern werden erleichtert.
Der gewerbesteuerliche Hinzurechnungssatz bei Miet- und Pachtzinsen wird von 65 auf 50 % reduziert.
Erleichterungen gibt es bei der Zinsschranke für davon betroffene größere Unternehmen und bei der Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerbsteuer.
Der Umsatzsteuersatz bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe wird auf 7 % abgesenkt.
Ab dem 1.1.2010 wird bei sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern ein Systemwechsel hin zum Empfängerortprinzip vollzogen. Eine sonstige Leistung, die an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird dann vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Leistungsempfänger ein Unternehmen betreibt.
Unternehmensnachfolge/Erbschaftssteuer
Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge im Wege der Erbschaft oder Schenkung werden gelockert. Die Zeiträume von 7 bzw. 10 Jahren, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss, werden verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen abgesenkt.
Nach § 13a Abs. 4 ErbStG bleiben 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn
- das Unternehmen 7 Jahre fortgeführt wird. Ab 2010 sind es 5 Jahre.
- die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 650 % der Ausgangssumme gesunken ist (bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern). Ab 2010 sind es 400 %, und die Lohnsummenregelung gilt nur bei mehr als 20 Beschäftigten.
- das unschädliche Verwaltungsvermögen maximal 50 % beträgt. Dies bleibt unverändert.
Die vollständige Steuerfreiheit muss beantragt werden. Nach § 13a Abs. 8 ErbStG bleiben 100 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn
- das Unternehmen 10 Jahre fortgeführt wird. Ab 2010 sind es 7 Jahre.
- die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 1.000 % der Ausgangssumme gesunken ist (bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern). Ab 2010 sind es 700 %, und die Lohnsummenregelung gilt nur bei mehr als 20 Beschäftigten.
- das unschädliche Verwaltungsvermögen maximal 10 % beträgt. Dies bleibt unverändert.
Die Steuerbelastung insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder (Zuwendungen von Bruder, Schwester, Onkel oder Tante) in der Steuerklasse II sinkt ab 2010 durch einen neuen Steuertarif auf Steuersätze zwischen 15 bis 43 %. Seit der Erbschaftssteuerreform war ein Satz von 30 % bis 6.000.000 EUR gültig, darüber 50 %. Nun werden wieder eine Reihe von Stufen eingeführt. Über dem Freibetrag von 20.000 EUR reduzieren sich die Sätze auf 15 % (bis 75.000 EUR), 20 % (bis 300.000 EUR) und 25 % (bis 600.000 EUR).
Weitere wichtige Änderungen ab 2010
Durch das Bürgerentlastungsgesetz können alle Bürger ab 2010 einen größeren Teil ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen.
Der Satz für die Künstlersozialabgabe sinkt 2010 von 4,4 % auf 3,9 %.