Steuerliche Änderungen 2009


Eine Vielzahl steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Änderungen tritt zum 01.01.2009 in Kraft. Die letzten Änderungen wie die wiedereinführung der degressiven Afa sind erst mit dem 15-Punkte Programm „Schutzschirm für Arbeitsplätze“ kurzfristig im Rahmen der Finanzkrise beschlossen worden. Es ist unmöglch sämtliche Neuerungen in einem Überblick unter zu bringen. Eine Auswahl wichtiger Änderungen wird im Folgenden dargestellt:

Unternehmen

Degressive Afa ab 2009 wieder da

Für die ab dem 1.1.2009 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird wieder eine degressive AfA eingeführt. Sie beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal 25 %. Die degressive AfA kann allerdings nur bei Nettopreisen über 1.000 EUR genutzt werden, weil ansonsten die Regelungen für GWG (bis 150 EUR) und den Sammelpool (150,01 bis 1.000 EUR) verpflichtend sind.

Sonderabschreibungen nach §7g Abs. 5 EStG

Kleinere und mittlere Unternehmen können bei Erwerben ab dem 1.1.2009 zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch die 20%ige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG nutzen. Dabei werden die dafür relevanten Schwellen befristet für zwei Jahre angehoben, beim Betriebsvermögen von 235.000 auf 335.000 EUR und beim Gewinn für EÜR-Rechner von 100.000 auf 200.000 EUR. Nicht notwendig ist, dass für das abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgut zuvor ein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden war.

Voranmeldungen

Die Grenzen für vierteljährliche und jährliche Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen werden erhöht.

Steuerfreie Gesundheitsföderung

Zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Maßnahmen, auch Barzuschüsse bis zu 500 EUR können nach Maßgabe des § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei geleistet werden. Normale Sportvereins- oder Fitnessstudiogebühren bleiben leider davon ausgenommen.

Mitarbeiterdarlehen

Bei der Bemessung eines geldwerten Vorteils beim Arbeitgeberdarlehen darf als Referenzgröße das günstigste Internetangebot von Direktbanken genommen werden, was die Bemessungsgrundlage mindert. Zudem darf wieder die Freigrenze von 2.600 EUR genutzt werden.

Steigende Sachbezugswerte

Über die Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete alle zwei Jahre und wieder zum 1.1.2009 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und gelten einheitlich für alle Bundesländer.

GmbH - Recht

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) bringt eine neue haftungsbeschränkte Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft), unkomplizierte Standardgründungen sowie einen besseren Gläubigerschutz. Das Gesetz trat bereits am 1.11.2008 in Kraft.

Sozialversicherung

Gesundheitsfonds

Ab dem 1.1.2009 gilt ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz von 15,5% für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Senkung Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab dem 1.1.2009 von 3,3 % auf 2,8 % gesenkt.

Wegfall Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige

Zum 2009 entfällt für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler der Anspruch auf Krankengeld.

Private Steuern

Schulgelder im Ausland

Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG für Zahlungen an überwiegend privat finanzierte Schulen werden aufgrund der EuGH-Rechtsprechung innerhalb des EU-/EWR-Raums ab 2008 gleich behandelt. Hinzu kommen Deutsche Schulen in Drittländern.

Handwerkerleistungen und Pflegeleistungen

Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienst- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen 20% der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr,

für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen 20% der Aufwendungen, höchstens 510 EUR im Jahr (unverändert) und

für Handwerkerleistungen ohne Materialkosten (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) verdoppelt sich die Grenze auf 20% aus 6.000 EUR, höchstens 1.200 EUR im Jahr.

 

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das Kindergeld steigt ab 2009 um 10 auf 164 EUR für die ersten beiden Kinder, für das dritte um 16 auf 170 EUR und für jedes weitere um 16 auf 195 EUR. Der Kinderfreibetrag wird auf 6.024 EUR und damit um rund 216 EUR pro Sprössling angehoben werden.

Erbschaftssteuer

Zum 01.01.2009 tritt das neue Erbschaftssteuerrecht mit wesentlichen Änderungen in Kraft.

·         Höhere Bewertungen von Immobilien

·         Neue Verschonungsregeln für Betriebsvererbungen

·        Höhere Freibeträge für die neu definierte Kernfamilie (Eltern, Kinder, Enkel)

·         Deutlich schlechtere Bedingungen für Geschwister, Neffen, etc.

·        Befreiung einer für 10 Jahre selbst bewohnten Immobilienerbschaft im Rahmen der Kernfamilie