Abgeltungssteuer (III): Wie Sie mit Riester die Abgeltungssteuer vermeiden


Bei allen ab 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen kas­siert der Fiskus für die privaten Kapitalerträge wie Zin­sen, Dividenden oder Kursgewinne 25 Prozent Steuern plus Solidari­tätszuschlag und eventuell Kir­chensteuer. Neu ist dabei insbesondere die Besteuerung von Kursgewinnen. Dies hat für die Wertzuwächse langfristig angelegter Sparpläne erheblichen Einfluss. Werden dem Depot stets 25% weniger gut geschrieben, so summieren sich die Abzüge bei einer Spardauer von 30 Jahren schnell auf beträchtliche Beträge, die für den Ruhestand nicht zur Verfügung stehen.

 

Eine Möglichkeit, die Abgeltungssteuer in der Ansparphase völlig zu vermeiden, ist der Abschluss eines ungeförderten Riestervertrages. Diese Möglichkeit steht jedem offen, also auch Selbstständigen und Freiberuflern, die ja nicht unmittelbar zum Abschluss eines geförderten Vertrages berechtigt sind.

 

Einen solchen Vertrag kann jeder abschließen, entweder, indem ein zweiter, ungeförderter Vertrag abgeschlossen wird, oder die Höchstsparraten im Rahmen der Förderung überschritten werden (Überriestern) oder ein Freiberufler oder Selbstständiger, der von der Förderung ausgeschlossen ist.

 

Für einen ungeförderten Vertrag gibt es natürlich keine Riesterzulage, dafür hat diese Variante aber eine Reihe von Vorteilen:

 

Bei Fälligkeit des Vertrags gelten nicht die strengen Riester-Förderregeln mit der maximalen Kapitalauszahlung von 30 Prozent des angesparten Vermögens. Es kann demnach die gesamte Summe auf einen Schlag ausbezahlt werden. Alternative kann auch eine monatliche Rentenzahlung vereinbart werden.

 

Für die Auszahlung gelten die vorteilhaften Regelungen für Lebens- und Rentenversicherungen. Voraussetzung ist, dass der Sparvertrag 12 Jahre läuft und erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt  wird.

 

In der Ansparphase erfolgen keinerlei Abzüge aus der Abgeltungssteuer und es fällt auch keine Einkommenssteuer an. Der Zinseszinseffekt kann voll genutzt werden. Wird die Auszahlung am Ende der Laufzeit gewählt, so ist der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen nur zur Hälfte steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz. Die andere Hälfte kann steuerfrei vereinnahmt werden. Wird Alternativ dazu eine monatliche Rentenzahlung vereinbart, so muss diese Rente nur mit dem günstigen Satz für private Leibrenten versteuert werden. Dieser Satz richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Für einen 65-jährigen ist der steuerpflichtige Anteil beispielsweise 18%. Nur dieser Anteil unterliegt dem persönlichen Steuersatz, der in der Rentenphase häufig nicht mehr so hoch ist wie in der Phase der Berufstätigkeit. Die übrigen 82% bleiben zeitlebens steuerfrei.

 

Weiteres Plus der Riesterfonds ist, dass der Anbieter eine Kapitalgarantie in Höhe der eingezahlten Beiträge geben muss. Die Einzahlungen angreifende Kursverluste sind damit ausgeschlossen.

 

Zu prüfen ist, ob der Riestervertrag auch die 100% Auszahlung nach dem Vertragswerk gestattet. Die Riesteranbieter arbeiten aber schon an entsprechenden Angeboten.

 

Natürlich muss hier auch bedacht werden, dass die Kursgarantie Kosten für den Anbieter verursacht. Weiterhin, dass die Anlageauswahl sich auf die Angebote des Anbieters beschränkt und daher nicht so frei sein kann, wie eine selbst durchgeführte Anlage in Fonds. Wie bei allen Anlagen ist zu raten, Rendite, Kosten und Risiko zu betrachten und Entscheidungen nicht allein auf Steueraspekten aufzubauen.  (Wird fortgesetzt)